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Geschäftsbedingungen Pension Erlkönig Burg

1. Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zu Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss, -gegenstand und -partner: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Gast ist an eine von ihm abgegebene Buchungserklärung, die wir noch nicht angenommen haben, 14 Kalendertage nach Abgabe der Erklärung gebunden. Wir sind berechtigt, die Buchung innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu welchem dem Gast unsere Annahmeerklärung zugeht. Ein etwaiges Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte bleibt hiervon unberührt.

Wir können die Buchung schriftlich oder in Textform bestätigen.

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch uns. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchung des Gastes. Wünscht der Gast nach Vertragsschluss weitere Leistungen, so sind diese gesondert zu vereinbaren. Der Vertrag kommt zwischen dem Gast und uns zustande. Hat ein Dritter die Buchung für den Gast vorgenommen, so haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, falls uns eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Stornierung (Rücktritt) der Buchung durch den Gast: Der Gast kann, unbeachtlich eines etwaigen Widerrufsrechts nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte, von dem Beherbergungsvertrag nur dann zurücktreten, wenn wir in Textform zustimmen. Stimmen wir nicht zu, so ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis auch dann zu bezahlen, wenn er die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei von dem Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern haben wir die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die ersparten Aufwendungen betragen bei der vereinbarten Übernachtung ohne Verpflegung 10 %, bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, des Beherbergungsentgelts. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Haben wir mit dem Gast einen Termin vereinbart, bis zu dem er kostenfrei von seiner Buchung zurücktreten kann, so kann der Gast bis dahin vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, ohne dass wir Zahlungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegen ihn haben. Sein Rücktrittsrecht erlischt allerdings, wenn er es uns gegenüber nicht bis zum Ablauf des vereinbarten Terminstages in Textform ausübt, wobei für die Fristwahrung der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns entscheidend ist.

4. Rücktritt der Pension Erlkönig: Kann der Gast bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei zurücktreten, so sind wir unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf unsere Rückfrage hin auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Leistet der Gast eine nach Ziff. 5 Abs. 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer vor uns gesetzten angemessenen Frist, so können wir vom Vertrag zurücktreten.

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

  • uns höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Vertragspartners oder Zwecks, gebucht werden;
  • der Zweck oder der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unserer Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
  • sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Anwesenheit des Gastes mit dem besonderen Charakter unseres Hauses nach Art, Inhalt oder Ausgestaltung unvereinbar ist oder dass der Gast verfassungsfeindliche Ziele verfolgt;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung oder vertragszweckwidrige Nutzung vorliegt (vgl. Ziff. 7 Abs. 4);
  • wir von Umständen Kenntnis erlangen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb unsere Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen;
  • der Gast einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

Wir setzen den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen: Wir sind verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzustellen und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast hat das Beherbergungsentgelt und die für die weiteren von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise bei Anreise vorab und in bar zu entrichten. Leistungen und Auslagen, die wir für Dritte erbracht haben, die jedoch der Gast veranlasst hat werden gesondert berechnet und entsprechend der gesonderten Vereinbarungen unabhängig von dem Beherbergungsentgelt zwischen den jeweiligen Parteien entgolten. Will der Gast nach Vertragsschluss die Anzahl der gebuchten Zimmer, unsere Leistung und/oder die Aufenthaltsdauer verringern, so können wir unsere Zustimmung von einer Erhöhung des Preises für das Zimmer und/oder unsere sonstige Leistung abhängig machen.

Die vereinbarten bzw. geltenden Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Das Beherbergungsentgelt und die für weitere von dem Gast in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise werden mit dem Tag der Abreise des Gastes fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, so ist die Rechnung binnen 10 Tagen ab Zugang beim Gast fällig. Wir sind berechtigt, vom Gast jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen zu verlangen. Gerät der Gast in Verzug, so sind wir berechtigt, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen, wobei uns der Nachweis eines höheren Schadens offensteht. Für die erste Mahnung nach Verzugseintritt verlangen wir eine Verwaltungspauschale von EUR 5,00 und für jede weitere Mahnung jeweils in Höhe von EUR 10,00. Wir sind berechtigt, vor Anreise von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Wird die Vorauszahlung nicht geleistet oder die Sicherheitsleistung nicht erbracht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Üben wir das Rücktrittsrecht aus, so sind wir berechtigt, von dem Gast Schadensersatz wegen Nichterfüllung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Ziff. 3 Abs. 2 gilt dann entsprechend.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht: Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Gastes oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Bereitstellung und Nutzung der Zimmer: Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, es sei denn, etwas Anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Verteilung der Zimmer obliegt uns. Dabei werden Wünsche des Gastes nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Zimmer stehen ab 15.00 Uhr zum Bezug durch den Gast zur Verfügung und sind am Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr freizumachen. Falls erforderlich, stellen wir einen Raum zum Abstellen des Gepäcks am Anreisetag bis zur Bezugsmöglichkeit und am Abreisetag bis zum Ende der Veranstaltung zur Verfügung. Die Anreise und der Bezug sind bis 18.00 Uhr möglich. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, ist eine dringende telefonische Absprache erforderlich. Werden Zimmer am Abreisetag auch über die vorgenannte Uhrzeit hinaus nicht freigemacht, so sind wir berechtigt, über den uns dadurch entstehenden Schaden hinaus gegenüber dem Gast einen weiteren Tag Logis in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen unserer vorherigen Genehmigung, die in Textform zu erteilen ist. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB wird abbedungen, soweit der Gast nicht Verbraucher ist. Das Betreten sämtlicher Dachflächen ist verboten. Die Benutzung von Kaffee- oder Teemaschinen, Wasserkochern und Tauchsiedern auf den Zimmern ist nicht gestattet. Der Zimmerschlüssel schließt zugleich die Haupteingangstüren. Diese sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr verschlossen zu halten.

8. WLAN-Nutzung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich kein öffentlich er WLAN Zugang angeboten wird, durch die räumliche Situation im ländlichen Gebiet kann ein Internetzugang nicht ausreichend realisiert werden, ein Anspruch aus etwaigen verfügbaren Netzwerken besteht nicht.

9. Mitbringen von Tieren: Das Mitbringen von Tieren in unser Haus und auf unser Außengelände ist nicht gestattet.

10. Rauch- und Drogenverbot, Jugendschutz und offenes Feuer: Im der gesamten Pension Erlkönig ist das Rauchen jeglicher Art von Tabakwaren untersagt. Dies gilt insbesondere für die Zimmer und jeglichen eingeschlossenen Bereich. Der Konsum von Drogen ist im der gesamten Pension Erlkönig sowie auf allen zugehörigen Außenflächen inklusive der Parkplätze untersagt. Der Gast verpflichtet sich im Übrigen, die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der §§ 9 und 10 (Alkoholische Getränke und Rauchen in der Öffentlichkeit), einzuhalten. Für den Gast ist offenes Feuer, auch in Gestalt von Kerzen und in Windlichtern o. Ä., in der gesamten Pension Erlkönig sowie auf allen zugehörigen Außenflächen inklusive der Parkplätze verboten. Verstößt der Gast gegen eine der vorstehenden Regelungen, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden. Hierzu zählt auch die Erstattung der Kosten, die uns dadurch entstehen, dass die Brandmeldeanlage einen Alarm auslöst, also z. B. der Kosten eines Feuerwehreinsatzes.

11. Verwahrung von eingebrachten Sachen: Wir bewahren zurückgelassene Sachen des Gastes zwei Wochen nach seiner Abreise auf. Für Beschädigung oder Untergang solcher Sachen haften wir vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 12 nicht. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit zur Herausgabe zu verlangen. Verlangt der Gast die Zusendung zurückgelassener Sachen, geschieht dies auf seine Kosten und Risiko. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Abreise des Gastes dürfen wir solche Sachen vernichten.

12. Haftung der Pension Erlkönig: Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Teilnehmer gegen solche Schäden abzusichern. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht unsererseits. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften wir nicht. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 bis 4 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für eingebrachte Sachen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast uns nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige erstattet. Weckaufträge führen wir mit größter Sorgfalt durch. Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Es gelten die vorstehenden Schadensersatzregelungen entsprechend.

13. Datenschutz: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Gastes erfolgen unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Brandenburg.

14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, salvatorische Klausel: Hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder handelt es sich bei ihm um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Sitz als vereinbart. Für den Fall, dass der Gast nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen ihn als ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls unser Sitz als vereinbart. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, ist unser Sitz Erfüllungsort. Für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gast und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR) Deutschland. Sollte eine Bestimmung des mit dem Gast abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Burg im Spreewald, den 18. März 2018

 

Adresse: Erlkönigweg 3,

03096 Burg (Spreewald)

Telefon: +49 (0) 3 56 03 – 3 87
Fax: +49 (0) 3 56 03 – 18 07 90

E-Mail: wirtin@gasthaus-erlkoenig.de

Website: www.gasthaus-erlkoenig.de

 

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